Wer im deutschen Mittelstand oder E-Commerce unterwegs ist, stößt früher oder später unweigerlich auf den Begriff Verpackungsverordnung. Noch immer geistert dieser klangvolle Begriff durch Lieferantenverträge, Webshop-Hilfetexte und interne Schulungsunterlagen. Doch wer heute mit diesem Begriff hantiert, liegt rechtlich betrachtet auf dem Stand von gestern – oder sogar vorgestern.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt nämlich das Verpackungsgesetz. Die alte Verpackungsverordnung wurde damit abgelöst. Auch wenn das Gesetz in seinen Grundzügen auf der Verordnung basiert, sind die Unterschiede enorm. Wer die aktuellen Pflichten kennenlernen möchte, muss sich daher mit dem Verpackungsgesetz und den dazugehörigen Novellierungen beschäftigen. Im Kern geht es immer um die gleiche Frage: Wer bringt Verpackungen in den Umlauf und übernimmt die Verantwortung für deren Entsorgung?
Warum der Abschied von der Verpackungsverordnung so wichtig war
Die alte Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 regelte bereits die Rücknahme und das Recycling von Verkaufsverpackungen. Sie schuf ein System, das im internationalen Vergleich vorbildlich funktionierte. Das Problem war jedoch die Durchsetzung. Lange Zeit war es für Unternehmen relativ einfach, sich der Verantwortung zu entziehen. Es gab kaum zentrale Kontrolle, und die Zuständigkeiten zerfielen in viele einzelne Bereiche.
Das Verpackungsgesetz hat damit aufgeräumt. Das Herzstück der Neuregelung ist die Einführung eines zentralen Registers für Verpackungen. Diese Datenbank, die den klangvollen Namen LUCID trägt, wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister geführt. Jedes Unternehmen, das erstmals Verpackungen an Endverbraucher abgibt, muss sich dort registrieren. Und zwar zwingend, bevor es seine Produkte in den Verkehr bringt. Diese Reihenfolge – erst Registrierung, dann Handel – war unter der alten Verpackungsverordnung undenkbar und sorgte damals für viel Aufmerksamkeit.
Die drei Säulen der aktuellen Regelung
Wer heute die gesetzlichen Anforderungen erfüllen möchte, muss sich mit drei zentralen Bausteinen auseinandersetzen. Diese bilden das Fundament der gesamten Verpackungsgesetzgebung.
Die erste Säule ist die Registrierung im LUCID-Register. Ohne eine gültige Registrierung dürfen Unternehmen keine Verpackungen mehr in Umlauf bringen. Das klingt banal, hat aber weitreichende Folgen. Fehlt die Registrierung, drohen nicht nur Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. Es kann sogar ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden. Plattformen wie Amazon oder Otto sind verpflichtet, die Registrierung ihrer Händler zu prüfen. Ein fehlender Eintrag bedeutet in der Praxis oft das Aus für den eigenen Verkaufskanal.
Die zweite Säule ist die Systembeteiligung. Neben der Registrierung muss jedes Unternehmen einen Vertrag mit einem dualen System abschließen. Diese Systeme, wie beispielsweise der Grüne Punkt oder vergleichbare Anbieter, organisieren die Sammlung und das Recycling der Verpackungen. Die Verpackungsmengen müssen vorab geschätzt und die Lizenzgebühr entsprechend bezahlt werden. Aus dieser Pflicht ergibt sich die landläufige Bezeichnung der Lizenzierung.
Die dritte Säule ist die Mengenmeldung. Am Ende eines jeden Kalenderjahres müssen die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen nach Material und Masse an die Zentrale Stelle gemeldet werden. Wer hier ungenau arbeitet oder Meldungen schlicht vergisst, bekommt schnell Post von der Behörde. Die Meldung ist ein Minenfeld aus formalen Anforderungen, das man nicht unterschätzen sollte. Viele Steuerberater haben sich inzwischen auf dieses Spezialgebiet spezialisiert.
Wer ist überhaupt betroffen?
Die einfache Antwort lautet: fast jeder, der gewerblich Waren verpackt oder versendet. Es reicht nicht, ausschließlich auf den Hersteller zu schauen. Auch der Online-Händler, der Produkte kauft, sie in Versandkartons legt und an seine Kunden verschickt, gilt aus Sicht des Gesetzes als Hersteller. Sogar ein Kleinunternehmer, der selbstgemachte Marmelade verkauft und dafür Gläser mit Deckeln nutzt, fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Es gibt keine Umsatzgrenze, unterhalb derer man von der Pflicht befreit wäre.
Besonders tückisch ist die Situation im Dropshipping. Viele Händler glauben, dass sie keine Verantwortung tragen, wenn die Ware direkt vom Großhändler aus China oder den Niederlanden zum Kunden gesendet wird. Diese Annahme ist jedoch gefährlich. Aus rechtlicher Sicht ist derjenige Verantwortlicher, der das Produkt entscheidend in den deutschen Markt einführt. Wenn der deutsche Webshop die Bestellung aufnimmt, den Preis festlegt und den Versand auslöst, dann gilt er als Erstinverkehrbringer. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe, auch wenn es hier immer wieder zu Grauzonen kommt, die es zu prüfen gilt.
Die Rolle der Marktplätze
Die Plattformbetreiber haben einen gewichtigen Anteil an der Durchsetzung der Regeln bekommen. Amazon verlangt seit Jahren von seinen Verkäufern den Nachweis über die Registrierung bei LUCID. Ohne diese Nummer kann man bestimmte Verkäufe auf dem Marktplatz nicht mehr abwickeln. Diese Kontrollpflicht hat dazu geführt, dass viele Händler erstmals gezwungen wurden, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Für die Händler bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung. Neben dem Produktdesign, der Preiskalkulation und dem Versand kommt die bürokratische Abwicklung im Verpackungsbereich hinzu. Es ist daher keine Überraschung, dass sich in den letzten Jahren ein ganzer Industriezweig von Dienstleistern gebildet hat, die genau diese administrativen Aufgaben übernehmen. Das Geld, das dort ausgegeben wird, ist gut investiert. Denn die Fehler, die hier passieren können, werden teuer.
Die jüngste Novelle und der Blick nach Brüssel
Das Verpackungsgesetz ist kein statisches Regelwerk. Es wurde im Jahr 2022 durch das Verpackungsgesetz 2 novelliert. Dabei ging es vor allem um die Rücknahme von Einwegkunststoffflaschen und Getränkedosen. Seitdem gilt eine Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, unabhängig von ihrer Größe. Diese Pflicht wurde schrittweise erweitert.
Doch die eigentliche Revolution lässt gerade erst aus Brüssel auf sich warten. Die europäische Verpackungsverordnung, oft unter dem Kürzel PPWR bekannt, wird das gesamte System in den nächsten Jahren grundlegend verändern. Diese Verordnung wird nicht nur die nationalen Gesetze angleichen, sondern auch deutlich strengere Vorgaben machen. Es geht um Wiederverwendungsquoten, deutlich höhere Recyclinganteile und Vorgaben zum Einsatz von Verpackungen überhaupt.
Spannend für die Unternehmen: Die PPWR wird sich auf den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung auswirken. Künftig wird nicht mehr nur danach gefragt, ob eine Verpackung lizenzierbar ist. Es wird darum gehen, ob sie notwendig ist. Überflüssige Umverpackungen dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das wird vor allem im E-Commerce spürbar werden, wo derzeit noch ein riesiger Anteil an Kartonagen und Füllmaterialien eingesetzt wird.
Ein praktischer Leitfaden für den Neustart
Wer sich bereits mit der alten Verpackungsverordnung arrangiert hatte, kommt nicht darum herum, seine Prozesse zu aktualisieren. Der Einstieg in die korrekte Registrierung ist heute klar strukturiert. Zuerst stellt sich die Frage, ob man überhaupt als Hersteller gilt. Im Zweifel sollte man diese Frage eher bejahen. Im Anschluss erfolgt die Online-Registrierung beim zentralen Register. Hierbei werden die voraussichtlichen Materialarten abgefragt.
Im zweiten Schritt wählt man einen Leistungserbringer aus der Liste der lizenzierten Anbieter. Man kann kommen und hier tatsächlich verhandeln, denn die Preise der Systeme sind unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich. Nach Abschluss des Vertrags erhält man ein Zertifikat für jede Verpackungsart. Diese Zertifikate müssen an die Zentrale Stelle übermittelt werden.
Im dritten Schritt beginnt die eigentliche Arbeit: die jährliche Mengenermittlung. Hierfür ist es sinnvoll, bereits bei der Registrierung eine sorgfältige Kosten- und Materialrechnung aufzustellen. Wer Papier, Karton, Kunststoff, Glas und Aluminium in unterschiedlichen Mengen nutzt, muss dies strikt trennen. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand dieser Mengenbuchhaltung und verlieren so den Überblick.
Warum die Dokumentation der Schlüssel ist
Die rechtlichen Pflichten sind die eine Sache, die Beweisführung die andere. Bei einer Betriebsprüfung geht es immer um die Frage, ob die angegebenen Mengen plausibel sind. Es reicht nicht, irgendwelche Zahlen ohne Substanz an die Behörde zu übermitteln. Es braucht eine saubere Ableitung aus den Produktions- oder Einkaufsdaten.
Wer hier auf ein professionelles Betriebssystem oder eine ERP-Lösung zurückgreift, hat einen klaren Vorteil. Die Daten lassen sich automatisiert aus der Produktion ziehen. In kleineren Handwerksbetrieben oder bei Start-ups bleibt nur die manuelle Erfassung. Dort empfiehlt es sich spätestens gleichzeitig mit der Einführung der Regelprozesse ein einfaches Excel-Tool zu erstellen. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Eine nachträgliche Schätzung wird nicht akzeptiert, wenn sie nicht nachvollziehbar ist.
Welche Bußgelder tatsächlich drohen
Die Verpackungsverordnung wirkte früher oft zahnlos. Das Verpackungsgesetz hat die Sanktionen massiv verschärft. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro geahndet. Bei Vorsatz können sogar Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden.
Ein weiteres schlagendes Argument ist das bereits erwähnte Vertriebsverbot. Die Zentrale Stelle kann gegenüber den Marktplätzen anordnen, dass Produkte von nicht registrierten Händlern ausgelistet werden. Zusätzlich können Ordnungsämter vor Ort im Lager die Ware untersuchen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass kleinere Händler kurz vor Weihnachten komplett lahmgelegt werden, weil sie die Lizenzierung ihrer Verpackungen übersehen haben. Das ist ein reales Risiko, das jede Kalkulation übertrifft.
Ein abschließender Ausblick auf die nächsten Jahre
Die Ablösung der Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch das System der dualen Systeme hat weiterhin Schwächen. Die Missbrauchsgefahr ist noch immer vorhanden, etwa bei privaten Importen aus dem Ausland. Die Politik versucht, mit neuen Steuern und Strafen die Lücken zu schließen. Die Einführung der Einwegkunststoffsteuer oder die erweiterte Pfandpflicht sind Beispiele für diesen Weg.
Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass die Anforderungen weiter steigen werden. Wer sich heute gut aufstellt, einen verlässlichen Partner für die Lizenzierung wählt und saubere Daten liefert, wird auch von der kommenden EU-Regulierung nicht überrascht. Der Begriff Verpackungsverordnung mag historisch klingen. Die zugrundeliegende Pflicht zur Verantwortungsübernahme ist aktueller denn je. Der Schlüssel liegt darin, das Thema nicht als lästige Bürokratie abzutun, sondern als Teil der eigenen Geschäftsstrategie zu begreifen.
Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz: Was sich für Unternehmen wirklich geändert hat
Source: HotArticle
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